Klinisch-psychologische Behandlung für Kinder und Jugendliche

Verrechnung

Honorar und Verrechnung


Das erste Beratungsgespräch ist unentgeltlich.


Die Honorarsätze für

  • Entwicklungs- und Leistungsdiagnostik
  • autismusspezifische Diagnostik

gebe ich gerne nach dem ersten Elterngespräch bekannt.


Für eine nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz bewilligte psychologische Autismus-Therapie über Zuweisung durch den  Verein MAGNUS übernimmt das Land Steiermark die Behandlungskosten, soweit sie nicht durch Leistungen z.B. des Sozialversicherungsträgers gedeckt sind.


Für alle anderen Einzelförderungen und -behandlungen veranschlage ich €105,- je Einheit (= Stunde)

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