Honorar und Verrechnung
Das erste Beratungsgespräch ist unentgeltlich.
Die Honorarsätze für
- Entwicklungs- und Leistungsdiagnostik
- autismusspezifische Diagnostik
gebe ich gerne nach dem ersten Elterngespräch bekannt.
Für eine nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz bewilligte psychologische Autismus-Therapie über Zuweisung durch den Verein MAGNUS übernimmt das Land Steiermark die Behandlungskosten, soweit sie nicht durch Leistungen z.B. des Sozialversicherungsträgers gedeckt sind.
Für alle anderen Einzelförderungen und -behandlungen veranschlage ich €105,- je Einheit (= Stunde)